Geschlechtsspezifische Gewalt

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EBG – Heute ist der Internationale Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen und somit der Start für die Kampagne «16 Tage gegen Gewalt an Frauen». Die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen hat für die Schweiz auf nationaler und internationaler Ebene Priorität.

Geschlechtsspezifische Gewalt ist in der Schweiz ein weitverbreitetes Problem, das grosses menschliches Leid, aber auch hohe soziale und wirtschaftliche Kosten verursacht. Durch entschiedenes Vorgehen gegen Gewalt verbessert sich die persönliche Sicherheit der Bevölkerung und die Ungleichheit wird verringert.

Dieser Kampf muss weitergehen: ob gegen häusliche Gewalt oder gegen alle Formen der geschlechtsspezifischen, insbesondere körperlichen, psychischen und sexuellen Gewalt, gegen Stalking, sexuelle Belästigung, Frauenhandel, Zwangsheirat und weibliche Genitalverstümmelung. Die Verringerung geschlechtsspezifischer Gewalt könnte sich auch auf das Erwerbsleben auswirken, indem ein Hindernis für die wirtschaftliche Unabhängigkeit von Frauen beseitigt wird.

Der Nationale Aktionsplan 2022-2026 zur Umsetzung der Istanbul-Konvention enthält zusätzliche Massnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Dieser Aktionsplan ist eine Massnahme der Gleichstellungsstrategie 2030 und wurde vom Bundesrat im Juni 2022 verabschiedet.
Zu den Details: Massnahme 3.1.1.3 Nationaler Aktionsplan zur Istanbul-Konvention

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