BaZ – Im Ständerat geht es nächste Woche darum, für eine in Zukunft finanziell bessere Absicherung im Rentenalter zu sorgen. Die Baselbieterin weiss alle Frauen-Dachverbände hinter sich.
«Jetzt muss endlich ein langjähriges Anliegen von Frauen, die Verbesserung des Koordinationsabzugs, in die Reform der beruflichen Vorsorge aufgenommen werden», sagt Ständerätin Maya Graf (Grüne, BL).
Nächsten Dienstag befasst sich der Ständerat damit. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) schlägt ein Modell vor, dass einen Systemfehler korrigiert und den Anspruch Grafs erfüllt. Unterstützt wird Graf, Co-Präsidentin der Alliance F, auch von den fünf grossen Frauenverbänden, welche die Mitglieder der kleinen Kammer letzte Woche extra per Brief aufgefordert haben, «den Weg für eine faire Altersversorgung zu ebnen» – und den Entscheid des Nationalrats zu korrigieren.
Heute sind kleine Einkommen, Teilpensen und Mehrfachbeschäftigungen in der zweiten Säule schlecht abgesichert. Das will der Bundesrat, unterdessen auch vom Nationalrat unterstützt, mit der laufenden Revision des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) verbessern. Doch ihre Vorschläge gehen nach Ansicht Grafs und der Mehrheit der SGK zu wenig weit. Diese verlangt einen Systemwechsel beim Koordinationsabzug, welcher alle Einkommen über der Eintrittsschwelle anteilsmässig gleich gut versichert.
Der fixe Koordinationsabzug ist ein völlig unnötiger Systemfehler.
«Heute beziehen Frauen im Durchschnitt ein Drittel weniger Altersrente als Männer», monieren die Frauen-Dachverbände in ihrem Schreiben an die Mitglieder des Ständerats, «das macht 20’000 Franken pro Jahr aus». Schuld daran seien nicht nur die tieferen Einkommen und die oft kleinen Pensen der Frauen. «Der fixe Koordinationsabzug ist der Hauptverursacher dafür, dass viele Frauen heute keine oder eine massiv schlechtere Rente haben als Männer», sagt Graf. Er bestrafe die tiefen Löhne und die Saläre von Teilpensen. «Der fixe Koordinationsabzug ist ein völlig unnötiger Systemfehler.» Graf fordert statt eines fixen Koordinationsabzugs einen prozentualen.
Nach geltendem Recht beträgt der Koordinationsabzug beim effektiven Lohn 25’095 Franken (sieben Achtel der maximalen AHV-Rente). Der Bundesrat schlägt vor, den Koordinationsabzug zu halbieren. Geht es aber nach Grafs Vorschlag, den die Ständeratskommission mehrheitlich unterstützt, wird er sich auf 15 Prozent des effektiven Lohns belaufen. Dies verbesserte die Renten für tiefe Löhne massiv – und damit auch generell die finanzielle Situation von Frauen im Pensionsalter. «Bei der AHV-Abstimmung wurde den Frauen versprochen, dass sie bei der Berufsvorsorge bessergestellt würden; die Versprechungen müssen jetzt eingelöst werden», fordert Graf.
Bei einem Jahreslohn von beispielsweise 40’000 Franken würden mit einem prozentualen Abzug nur 6000 statt der heutigen 25’095 Franken für die Rentenberechnung abgezogen. Die Rente stiege in dem Beispiel nach einem ununterbrochenen Berufsleben von 430 auf 794 Franken. Vorteilhaft wäre der prozentuale Abzug vor allem auch für Frauen, die nach der Geburt ihrer Kinder vorübergehend nur einer kleinen Teilzeitarbeit nachgehen, für die nach geltendem Recht heute überhaupt kein Rentenanspruch besteht. «Erwerbsbiografien verlaufen heute nicht mehr das ganze Leben gleich, wichtig ist es daher umso mehr, dass die unterschiedlich hohen Löhne anteilsmässig in der zweiten Säule immer gleich gut versichert werden», sagt Graf.
Keine Einigkeit herrscht auch bei der Eintrittsschwelle und beim Eintrittsalter. Während der Bundesrat dazu keine Änderungsvorschläge gemacht hat, möchte der Nationalrat die Eintrittsschwelle beim Jahreseinkommen von 21’510 Franken auf 12’548 Franken senken und die BVG-Pflicht bei den 20- statt 25-Jährigen beginnen lassen. Graf stellt sich hinter den Entscheid der Ständeratskommission: Eintrittsschwelle 17’208 Franken, Eintrittsalter 25. Allzu tief dürfe das Eintrittsalter nicht angesetzt werden, denn sonst ständen die Lohnabzüge in einem Missverhältnis zur dereinstigen Rentenverbesserung, sagt Graf. Und: Junge seien in diesem Alter noch oft in Ausbildungen, sie brauchten das Geld. Auch die KMU würden damit weniger belastet.
Neben der Besserstellung tiefer Einkommen beim Sparprozess geht es bei der BVG-Revision vor allem auch um die Senkung des Umwandlungssatzes von 6,8 auf 6,0 Prozent. Die Stimmberechtigten haben dies zuletzt 2017 abgelehnt. Immerhin senkt der tiefere Umwandlungssatz die Renten um durchschnittlich 12 Prozent. Der heutige Umwandlungssatz führt dazu, dass die erwerbstätige Bevölkerung die Rentnerinnen und Rentner heute mit rund 7 Milliarden Franken quersubventioniert.
Vorgesehen sind Ausgleichsmassnahmen für eine Übergangsgeneration, befristet auf 15 Jahre. Noch besteht auch hier keine Einigkeit, ob alle Rentnerinnen und Rentner davon profitieren sollen oder nur jene, die effektiv eine Einbusse erleiden. Dies hängt davon ab, ob die Pensionskasse Leistungen gemäss dem gesetzlichen Minimum bieten oder darüber. Die Ständeratskommission schlägt dafür einen Kompromiss vor.