BILANZ – Künstliche Intelligenz macht Hoffnung und Angst zugleich. Vieles hängt davon ab, wie rechtliche Regeln im Umgang damit gesetzt werden. Nadja Braun Binder zählt zu den weltweit kenntnisreichsten und kreativsten Köpfen im Schnittbereich dieser modernen Technik und der Rechtswissenschaften.
«Nehmen wir zum Beispiel maschinelle Lernverfahren. Diese sind an und für sich weder gut noch schlecht; gewisse Verfahren haben enormes Potenzial, den Alltag oder die Verwaltungstätigkeit zu erleichtern», sagt die an der Universität Basel lehrende Rechtsprofessorin.
Aber sie ergänzt: «Andere Verfahren bergen Herausforderungen, insbesondere wenn sie nicht nachvollziehbar und damit nur schwer kontrollierbar sind, aber auch, wenn die genutzten Daten unzureichend sind oder einen sogenannten Bias enthalten.» Aufgabe der Rechtswissenschaft sei nicht, technische Innovation zu bremsen, sie habe vielmehr den Auftrag, rechtskonforme Systeme zu entwickeln beziehungsweise auszuloten, falls Rechtsgrundlagen bei Bedarf angepasst werden müssten. Mit ihren Beiträgen belebt Nadja Braun Binder nicht nur in ganz Europa die Debatte zur neuen Forschung, sie trägt damit auch dazu bei, dass Digitalisierung und künstliche Intelligenz das öffentliche Wohl steigern können.