Bewerbungsaufruf für Expertinnen und Experten

innosuisse

Der Innovationsrat von Innosuisse sucht derzeit qualifizierte Expertinnen und Experten, die ihn bei der Prüfung der Fördergesuche, bei der Begleitung der Innovationsprojekte sowie bei der Durchführung verschiedener Förderaktivitäten unterstützen. Die Expertinnen und Experten haben die Aufgabe, die Fördergesuche, die für Innovationsprojekte eingereicht werden, zu bewerten und zu genehmigen oder abzulehnen.

Dieser Bewerbungsaufruf richtet sich an alle erfahrenen Personen, die über ein starkes Netzwerk und anerkanntes Fachwissen in den Bereichen Innovation und Industrie verfügen.

Gesuchtes Profil

Bewerberinnen und Bewerber müssen zwingend über die folgenden Qualifikationen verfügen:

  • solide akademische und berufliche Laufbahn in mindestens einem der Themengebiete, die in der nachstehenden Liste aufgeführt sind;
  • multidisziplinäre Sichtweise und systemischer Ansatz: Fähigkeit, über den Rahmen eines bestimmten Anwendungsbereichs hinauszudenken und dabei eine ganzheitliche Perspektive zu entwickeln und klare Stellungnahmen zur Machbarkeit der Umsetzung von Forschungsergebnissen in die industrielle Praxis (oder vom Pilotprojekt bis zur Einführung) in einem komplexen Umfeld abzugeben;
  • Erfahrung in der Bewertung oder Umsetzung wissenschaftlicher Innovationen und/oder in der Erforschung und Entwicklung von Produkten und Dienstleistungen in ihrem jeweiligen Fachgebiet;
  • Tätigkeit in einem für die wissenschaftliche Innovation relevanten Bereich mit guten Kenntnissen des Schweizer Ökosystems sowie der Hochschul- und Forschungslandschaft in der Schweiz;
  • umfassende Kenntnisse der neuesten Fortschritte und Trends im eigenen Fachgebiet sowie Expertise in bewährten Methoden der Geschäftsentwicklung und der Entwicklung von Produkten und Dienstleistungen;
  • zusätzliche Kompetenzen im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) (künstliche Intelligenz, maschinelles Lernen, digitale Technologien) in Verbindung mit dem eigenen Fachgebiet, um eine multidisziplinäre Sichtweise anbieten zu können;
  • Fähigkeit, den Innovationsgrad, das Potenzial, den Wert und die Tragfähigkeit neuer Geschäftsideen sowie die Entwicklung von Produkten und Dienstleistungen aus geschäftlicher Sicht wie auch aus Investorenperspektive zu beurteilen;
  • zwingende Voraussetzungen: guter Leumund, sauberes Strafregister und vollständige Offenlegung der persönlichen Interessenbindungen.

Darüber hinaus sind die folgenden Qualifikationen von Vorteil:

  • Fachkenntnisse im Bereich Nachhaltigkeit mit nachgewiesener Fähigkeit zur Durchführung von Wesentlichkeitsanalysen und zur Bewertung der Abweichungen von den Zielen für nachhaltige Entwicklung (SDGs), um die strategische Analyse der ökologischen und sozialen Auswirkungen zu unterstützen;
  • Qualifikationen im Bereich Wissens- und Technologietransfer, insbesondere im Zusammenhang mit offener und radikaler Innovation, sowie in den Bereichen Design Thinking und vernetztes Denken;
  • internationale Erfahrung (Tätigkeit im Ausland) oder Erfahrung mit internationalen Instrumenten (z. B. Eureka).

Innosuisse möchte insgesamt 50 bis 70 Expertinnen und Experten berufen, darunter vier bis sechs Spezialistinnen und Spezialisten für Quantentechnologien (Quantenkommunikation, Berechnung, Simulation, Detektion, Metrologie, Materialien, Quantensteuerung Hardware/Software), sowie sechs Expertinnen und Experten (darunter mindestens drei Frauen), die den Vorsitz der Core Coaching Acceptance Meetings übernehmen können und über solide Erfahrung im Bereich Unternehmertum und über ausgezeichnete zwischenmenschliche Fähigkeiten, insbesondere in den Bereichen Kommunikation, Zeitmanagement und Verhandlungsgeschick, verfügen.

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Vertragsbedingungen und Vergütung

Die Expertinnen und Experten werden für Innosuisse im Rahmen eines Auftrags gemäss den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen tätig. Ihre Vergütung ist in der Entschädigungsverordnung Innosuisse in Form von Fallpauschalen festgelegt. Grundsätzlich kann die Beauftragung einer Expertin oder eines Experten bis zu 20% einer Vollzeitstelle mit einer maximalen Jahresvergütung von CHF 30 000 betragen. Das tatsächliche Arbeitspensum liegt in der Regel eher bei 5% bis 15% und kann flexibel eingeteilt werden. Dieser Prozentsatz hängt sowohl von der Anzahl der bei Innosuisse eingehenden Gesuche als auch von der individuellen Verfügbarkeit der Expertinnen und Experten ab. Sie können die ihnen vorgeschlagenen Tätigkeiten im Übrigen annehmen oder ablehnen, um ihre Zeitplanung optimal zu gestalten.

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