Fachstelle Gleichstellung Kanton Zürich

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Die Fachstelle Gleichstellung des Kantons Zürich hat den gesetzlichen Auftrag, sicherzustellen, dass das Gleichstellungsgesetz in den Bereichen Diskriminierungsschutz, Lohngleichheit sowie Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben umgesetzt wird.

Zur Fachstelle

Ausserdem bietet sie Beratungen zur Umsetzung des Gleichstellungsgesetzes an. Die Fachstelle ist die erste Anlaufstelle und das Kompetenzzentrum für Fragen zur Gleichstellung im Kanton Zürich.

Das Team der Fachstelle offeriert Beratungen zu den verschiedenen Gleichstellungsthemen und bietet ein Weiterbildungs- und Sensibilisierungsangebot für Arbeitgebende, Schulen und Einzelpersonen an.

Unser Auftrag nach kantonalem konsolidiertem Entwicklungs- und Finanzplan (KEF)

Die Fachstelle Gleichstellung des Kantons Zürich arbeitet im Rahmenwerk der folgenden Aufgaben:

  1. Förderung der rechtlichen und tatsächlichen Gleichstellung von Frau und Mann in allen Lebensbereichen
  2. Unterstützung von Regierungsrat und Kantonsrat in der effizienten Steuerung der Gleichstellungspolitik
  3. Sensibilisierung der Bevölkerung und der Arbeitgebenden in der Umsetzung von Chancengleichheit
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