Ruth Bader Ginsburg – die Befürworterin von Frauenrechten

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Wir gedenken Ruth Bader Ginsburg – ein Vorbild für die Gleichstellung der Frauen, ist am 18. September 2020 mit 87 Jahren gestorben.

Dass wir in der Schweiz das Frauenstimmrecht und Gleichstellungsgesetz haben, verdanken wir wie in vielen anderen Ländern, starken Frauen, die den Weg bereitet haben.

Eine dieser Frauen ist Ruth Bader Ginsburg, die den Mut und die Kraft hatte, das zu fordern was sie für richtig und wichtig hielt und ihren beruflichen Weg unbeirrt ging.

Es gibt für uns alle Menschen, die wir nicht persönlich kennen, denen wir aber viel verdanken.

Halten wir zwischendurch inne, um darüber nachzudenken, was für uns alles selbstverständlich ist, aber von anderen Personen erkämpft werden musste.

Joan Ruht Bader Ginsburg – Auszug aus Wikipedia

Ginsburg engagiert sich für die Gleichstellung der Geschlechter. Sie selbst erlebte Sexismus während ihrer gesamten Karriere, sowohl auf der persönlichen als auch auf der gesetzlichen Ebene. Bei einer Gelegenheit kritisierte sie der Dekan der Harvard Law School dafür, dass sie eine Position besetzte, die einem Mann hätte gegeben werden können.

Nach ihrem Abschluss an der Columbia Law School als Beste in ihrer Klasse erhielt Ginsburg kein einziges Stellenangebot. Später erklärte sie, dass sie in der damaligen Zeit in dreierlei Hinsicht auffällig gewesen sei: als Jüdin, als Frau und als Mutter.

Einer ihrer Professoren, Gerald Gunther, musste sie bei der Suche nach einer Arbeitsstelle bei einem Bundesrichter in Manhattan, Edmund Palmieri, unterstützen. 1963 unterrichtete sie als erste Frau an der Rutgers Law School. Sie erhielt jedoch ein geringeres Gehalt als ihre männlichen Kollegen, mit der Begründung, dass sie verheiratet sei und ihr Mann für ihren Unterhalt sorgen könne.

1971 spielte Ginsburg eine wichtige Rolle beim Start des Projekts Women’s Rights der American Civil Liberties Union (ACLU). Sie war von 1973 bis 1980 die führende Anwältin der ACLU und gehörte von 1974 bis 1980 ihrem Bundesvorstand an. So kam es, dass sie die ACLU in einigen Fällen vor dem Supreme Court vertrat, die mit den Rechten der Frau zu tun hatten, darunter Frontiero v. Richardson im Jahr 1973.

Mit dem Rücktritt von Sandra Day O’Connor 2006 war Ginsburg bis zur Ernennung von Sonia Sotomayor 2009 die einzige Richterin am Obersten Gerichtshof. Auf die Frage, wann es genügend Frauen im Obersten Gerichtshof geben würde, antwortete Ginsburg: „Wenn es neun gibt.“ (Neun Richter wären ein rein weiblicher Oberster Gerichtshof. Ginsburg wies darauf hin, dass es den grössten Teil der amerikanischen Geschichte einen rein männlichen Obersten Gerichtshof gegeben und niemand Einspruch erhoben habe.)

Sie schrieb auch die Stellungnahme des United States v. Virginia, die besagt, dass staatliche Schulen die Zulassung nicht aufgrund des Geschlechts ablehnen können. Richterin Ginsburg erklärte nachdrücklich, dass es keinen guten Grund für die Schule gebe, Frauen die Aufnahme zu verweigern, und dass Frauen die gleichen Bildungschancen verdienten wie Männer.

Richterin Ginsburg machte es sich zur Aufgabe, die Diskriminierung von Frauen am Arbeitsplatz zu beseitigen. Sie schrieb 2007 zusammen mit drei Richterkollegen einen harten Dissens im Urteil Ledbetter v. Goodyear Tire & Rubber Co. In diesem Verfahren hatte die Klägerin Lilly Ledbetter gegen ihren Arbeitgeber, Goodyear Tire & Rubber geklagt, der sie jahrelang geringer bezahlt hatte als ihre männlichen Kollegen.

Davon hatte die Klägerin jedoch erst erfahren, als sie den Arbeitgeber verliess. Die Klage wurde vom Obersten Gericht abgewiesen, da die Verjährungsfrist abgelaufen war. Ginsburg bezeichnete die Entscheidung des Gerichts als ungerecht, da die Klägerin nicht wusste, dass sie diskriminiert wurde, und daher auch keinen Anlass gehabt hatte, rechtzeitig Klage zu erheben. Sie forderte den Kongress auf, die Situation zu korrigieren, was dieser 2009 mit der Verabschiedung des Lilly Ledbetter Fair Pay Act tat, der anschliessend von Präsident Barack Obama in Kraft gesetzt wurde.

Ganzer Eintrag – Wikipedia

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